von Maydorn:
GESETZLICHER REVISIONSBERICHT AUF KAPITALREDUKTION GEMISCHTE HAUPTVERSAMMLUNG VOM 24. NOVEMBER 2021 - 5. BESCHLUSS An die Aktionäre, In unserer Eigenschaft als Abschlussprüfer Ihres Unternehmens und in Erfüllung des in Artikel L. 225-204 vorgesehenen Auftrages des französischen Handelsgesetzbuchs im Falle einer Kapitalherabsetzung haben wir diesen Bericht erstellt, um Sie darüber zu informieren unserer Einschätzung der Ursachen und Voraussetzungen der geplanten Kapitalherabsetzung. Ihr Verwaltungsrat schlägt vor, dass Sie ihn für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum dieses Geschenks delegieren Sitzung, uneingeschränkte Befugnisse zur Durchführung dieses Vorgangs vorbehaltlich des vorherigen Abschlusses der Gruppierung von Gesellschaftsanteile (4. Beschluss). Die Kapitalherabsetzung ergibt sich aus der Herabsetzung des Nennwertes der Aktien der Gesellschaft. von 1 Euro bis zu einem Betrag, der 0,01 Euro nicht unterschreiten darf.
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