die gerichtliche Zustimmungserklärung nach der Anhörung vom Dienstag und Mittwoch wird am 01.02.2021 in Form der Übermittlung an das Registrar of Companies for England and Wales erwartet. Dann kann das SEAG-CPU-Scheme Inkrafttreten, das im Falle der Zustimmung für alle Gläubigher wirksam und verbindlich ist. Bevor das Gericht diese Erklärung nicht abgegeben hat, KANN SH keine entsprechende Meldung herausgeben. Also sollte bis Montag, spätestens Dienstag, die heißersehnde Meldung kommen. Die Conversatorium-Geschichte hat damit nichts zu tun, deren Antrag wird am 08.02.2021 in Amsterdam behandelt.
|