Aber, sie haben es leider anders formuliert. Ich verstehe zwar nicht sen Sinn davon, aber Ivy hat das Recht, den Zeitpunkt der Umwandlung zu bestimmen. Und je länger er damit wartet, um so billiger kriegt er entsprechend mehr Aktien. Wirklich sehr seltsam!!!
"""Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilinhaber (wie nachstehend definiert) ist der Darlehensgeber jederzeit vor der vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrags zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen und allen anderen im Rahmen des Vertrags ausstehenden Beträgen (der ?gesicherte Betrag?) berechtigt, nach eigenem Ermessen die Umwandlung (des ?Wandlungsrechts?) des gesamten gesicherten Betrags in Stammaktien zu einem Preis pro Aktie (der ?Wandlungspreis?) zu verlangen, der dem niedrigeren Preis von (a) 0,20 USD pro Aktie ( vorbehaltlich einer Anpassung im Falle von Bonusaktien, -kombinationen oder -splits) und (b) eines Preises pro Aktie, der einen Abschlag auf 0,248 USD widerspiegelt (dh den durchschnittlichen Schlusskurs einer Stammaktie über die 20 Handelstage vor dem ersten Closing). (der ?Referenzpreis?) wie folgt: (i) Wenn die Umwandlung spätestens drei Monate nach dem ersten Abschluss erfolgt, beträgt der Preis 0,198 USD (dh 20% des Referenzpreises). (ii) wenn die Umwandlung mehr als drei Monate, jedoch nicht später als sechs Monate nach dem ersten Abschluss erfolgt, beträgt der Preis 0,174 USD (d. h. 30% des Referenzpreises); (iii) Wenn die Umwandlung mehr als sechs Monate nach dem Erstabschluss erfolgt (in dem Umfang, der gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung verlängert wurde), beträgt der Preis 0,124 USD (d. h. 50% des Referenzpreises). und (iv) wenn die Umwandlung bei einem Ausfallereignis erfolgt, beträgt der Preis 0,124 USD (d. h. 50% des Referenzpreises)."""
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