Es müssen soweit ich weiß schwerwiegende Gründe sein und diese müssen auch allen dargelegt werden, und genau deswegen bin ich mir nicht so sicher das artnet hier wirklich am längeren Hebel sitzt. Wenn hier eine "Regelmäßigkeit/Systematik" erkennbar wird behaupte ich werden die Richter im Sinne der Aktionäre entscheiden, denn auch diese haben Rechte die eingefordert werden können. Wenn jemand permanent krank ist, wie kann er dann sein AR/VR-Mandat erfüllen...
Auch der Zeitraum darf nicht astronomisch hoch sein, ABER durch Corona, wurde das alles aufgeweicht, und ich bin der Meinung nur deswegen durfte die artnet den Termin bis auf "Anschlag" letztes mal verschieben, weil die Fristen erhöht wurden, gilt glaube ich aktuell leider auch noch. Aber müsste mich wieder in Details einlesen. Was ich auch nicht weiß, in wiefern so ein Gerichtsverfahren überhaupt "schnell" stattfinden kann, oder ob man sich zwar ärgert, und sich den juristischen Ärger spart und bis zum Termin der HV wartet. Ich sitze alles aus ;) und warte geduldig auf Erfolgsmeldungen der WFA/ Hr. Weng.
VG
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