geringen bzw. sinkendem Kurs.
Da müsste man eigentlich abstellen auf den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung. Weil hier aber ein Pflichtwandelanleihe mit 0 % Verzinsung und mit der Umwandlung 1 ? aufgelegt wurde, sollte das m.E. als faktische Kapitalerhöhung gelten. Es kommt bei der Betrachtung - so meine ich - dann auf den Wert zum Zeitpunkt an. Abzulesen z.B. beim Aktienkurs.
Zeitpunkt heute: Wert je Aktie = 0,50 ? Aktien je 1 ? = 2 Stück
Preis WAnleihe = 1,00 ? Aktien je 1 ? = 1 Stück
Es gibt hier einen Vorteil für die Alt-Aktionäre, da für die neuen Aktien der Doppelte Preis fällig ist.
Anders sieht es aus, wenn der Kurs in die Decke geht. Aber die, die die Wandelanleihe gezeichnet hatten, wußten wohl; es ist langer Atem nötig. Und die Chancen sind wie bei Rolette (Schwarz/Rot). Entweder klapt's oder nicht.
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